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Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Wildwerk e.V. Flanaganstraße 4 14195 Berlin Deutschland Postanschrift: Flanaganstraße 4 14195 Berlin Trainingsgelände (keine ladungsfähige Anschrift): Ziegenwinkel 13 17268 Gerswalde Eingetragen im Vereinsregister Registergericht: Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) Registernummer: VR 42377 B Vertreten durch den Vorstand gemäß § 26 BGB: Vorsitzender: Rinus Abert Vorsitzender: Vito Rita Kontakt: E-Mail: info@wildwerk.de Website: https://wildwerk-ev.de Gemeinnützigkeit Wildwerk e.V. ist als gemeinnützig anerkannt im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO). Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV Wildwerk e.V. Flanaganstraße 4 14195 Berlin Vertreten durch den Vorstand. Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8–10 DDG sind wir nicht verpflichtet, fremde Informationen zu überwachen. 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Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Teilnehmende sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Speicherdauer Mitgliedsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (insbesondere steuerrechtlicher Vorschriften) gelöscht. Weitergabe von Daten Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur: -wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Bank, Steuerberater) bei gesetzlicher Verpflichtung -mit ausdrücklicher Einwilligung -Foto- und Veranstaltungsdokumentation Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. 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Satzung
Satzung des Vereins "WILDWERK (e.V.)" § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen " WILDWERK (e.V. )". (2) Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und führt ab Eintragung den Zusatz "eingetragener Verein (e.V.)". (3) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. (4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Umweltbildung, des Naturschutzes und der Vermittlung eines nachhaltigen Umgangs mit der Natur durch die Organisation und Durchführung von Schulungen, Fortbildungen, Walderkundungen, Lehrgängen, Survival-Camps, Bushcraft-Kursen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. (3) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (5) Der Vorstand und andere ehrenamtlich tätige Personen haben Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen und können für ihre Mitarbeit (pauschale) Vergütungen erhalten. Der Umfang der Vergütungen darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins. § 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und regelmäßige Mitgliedsbeiträge entrichtet. (2) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Dieser verpflichtet sich damit gleichzeitig gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge, des Aufnahmebeitrags und sonstiger Geldforderungen des Vereins. (3) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme durch Beschluss. Er entscheidet auch über die Art der Mitgliedschaft: aktiv oder passiv. (4) Mitglieder des Vereins sind aktive Mitglieder oder Fördermitglieder (passiv). (5) Nur natürliche Personen können aktive Mitglieder werden. Sie sind an der weiteren Arbeit zur Erreichung und Aufrechterhaltung des Vereinszwecks aktiv beteiligen. (6) Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die durch die durch Beiträge, Sach- und/oder Geldspenden, oder in anderer Weise den Verein unterstützen. Diese Mitglieder werden regelmäßig über die Vereinstätigkeit informiert, haben auf Mitgliederversammlungen Rede- und Antragsrecht, und sind wahl- und stimmberechtigt. (7) Passive Mitglieder sind Mitglieder, die durch Beiträge, Sach- und/oder Geldspenden, oder in anderer Weise den Verein unterstützen. Diese Fördermitglieder werden regelmäßig über die Vereinstätigkeit informiert, haben auf Mitgliederversammlungen Rede- und Antragsrecht, sind jedoch nicht wahl- und stimmberechtigt. (8) Die Mitglieder haben die Pflicht, den Verein und seine Ziele zu unterstützen sowie die festgesetzten Mitgliedsbeiträge termingerecht zu entrichten. (9) Die Mitglieder haben im Rahmen ihrer Betätigung im Verein die erlassenen Ordnungsvorschriften zu beachten, sowie die Förderungspflicht, sich für das gemeinsame Ziel und den Zweck des Vereins eizusetzen. §4 Stimmrecht (1) Nur aktive Mitglieder des Vereins sind stimmberechtigt. (2) Das Stimmrecht eines einzelnen stimmberechtigten Vereinsmitglieds kann bei Abwesenheit auf ein anderes Stimmberechtigtes Vereinsmitglied übertragen werden, dies muss in Schriftform passieren und gilt nur einmalig. §5 Mitgliedsbeitrag (1) Jedes Vereinsmitglied muss einen jährlichen Vereinsbeitrag sowie eine einmalige Beintrittsgebühr bezahlen. (2) Die Höhe und Fälligkeit des Mitgliedbeitrages und der Beitrittsgebühr werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Näheres regelt die Beitragsordnung. § 6 Organe des Vereins (1) Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. (2) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie entscheidet insbesondere über die Wahl und Abberufung des Vorstands, die Entlastung des Vorstands und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge. (3) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung. (4) Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen. §7 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. (2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei beschränkter Geschäftsfähigen ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten ist. (3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es trotz einmaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedbeitrags im Rückstand ist. Der Beschluss des Vorstandes über den Ausschluss muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden. Gegen den Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben. (4) Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Beschluss des Vorstandes muss dem Mitglied rechtliches Gehör gewährt werden. Der Beschluss des Vorstands ist dem Mitglied schriftlich begründet mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung binnen eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einlegen. Der Vorstand hat binnen zwei Monaten nach fristgemäßer Einlegung der Berufung über den Ausschluss zu entscheiden. Bis dahin ruhen sämtliche Rechte und Ehrenämter des vom Vorstand ausgeschlossenen Mitglieds. §8 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und maximal zwei beratenden Mitgliedern aus der Mitgliederversammlung. Die beratenden Mitglieder sind bei Vorstandsentscheidungen nicht stimmberechtigt. (2) Der Vorstand des Vereins im Sinne von §26BGB besteht aus dem 1. Vorsitzendem und dem 2. Vorsitzenden. (3) Der Verein wird gemeinsam durch den Vereinsvorstand vertreten. (4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. (5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. §9 Zuständigkeit des Vorstandes Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung; b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung; c) Ordnungsgemäße Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes; d) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern. §10 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes (1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. (2) Eine Wiederwahl ist zulässig. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. (3) Nur Mitglieder des Vereins können Vorstandsmitglieder werden. (4) Scheidet ein Mitglied vorzeitig während seiner Amtszeit aus, so wählt der verbleibende Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen den sogleich beim Amtsgericht anzumeldenden kommissarischen Nachfolger. (5) Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandmitglieds. §11 Sitzung und Beschlüsse des Vorstands (1) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in der Vorstandssitzung, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, einberufen und geleitet wird. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden, eine Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. (2) Die Einberufung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. (4) Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließende Regelung erklären. (5) Über die Vorstandssitzung ist ein Beschlussprotokoll zu führen. §12 Der Kassenprüfer (1) Zwei Kassenprüfer sind von der Mitgliederversammlung für jeweils ein Jahr zu wählen. Diese haben die Aufgabe, das jeweils zurückliegende Geschäftsjahr des Vereins buchhalterisch zu prüfen, wobei den Kassenprüfern zur Prüfung sämtliche Unterlagen des Vereins, Rechnungen, Bankauszüge und dergleichen zur Verfügung zu stellen sind. (2) Die Kassenprüfung soll spätestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung abgeschlossen sein. §13 Mitgliederversammlung (1) Der Mitgliederversammlung gehören alle aktiven Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an. (2) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. (3) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten: a) Änderung der Satzung b) die Auflösung des Vereins und seines Vermögens c) die Wahl und die Abberufung des Vorstandes d) Bestellung eines besonderen Vertreters gem. §30 BGB e) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlassung des Vorstandes f) Beschluss über eine Beitrags- und Kostenordnung (4) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. (5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. (6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. § 14 Zusammenarbeit mit Experten (1) Der Verein strebt eine enge Zusammenarbeit mit Experten aus den Bereichen Survival, Bushcraft, Naturpädagogik und Umweltschutz an. (2) Die Zusammenarbeit kann in Form von Kooperationen, gemeinsamen Projekten, Schulungen oder Beratungen erfolgen. § 15 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. (2) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. (3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Organisation, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich Umweltbildung und Naturschutz zu verwenden hat. § 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft. Diese Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 20.11.2024 beschlossen. Berlin, 20.11.2024
Gebührenordnung
Mitgliedsbeiträge und Nutzungsentgelte: Einzelmitgliedschaft (Erwachsene): -Jahresbeitrag: 150 € -Vereinsgeländenutzung: Inklusive (An festgelegten Tagen) -Vereinsinterne Veranstaltungen: Getränke und Verpflegung exklusive Familienmitgliedschaft (bis zu 5 Personen): -Jahresbeitrag: 250 € -Vereinsgeländenutzung: Inklusive (an festgelegten Tagen) -Vereinsinterne Veranstaltungen: Getränke und Verpflegung exklusive Jugendliche Mitgliedschaft (bis 18 Jahre): -Jahresbeitrag: 100 € -Vereinsgeländenutzung: Inklusive (An festgelegten Tagen) -Vereinsinterne Veranstaltungen: Getränke und Verpflegung exklusive Seniorenmitgliedschaft (ab 65 Jahren): -Jahresbeitrag: 100 € -Vereinsgeländenutzung: Inklusive (An festgelegten Tagen) -Vereinsinterne Veranstaltungen: Getränke und Verpflegung exklusive Die Mitgliedsbeiträge ermöglichen nicht nur die Nutzung unserer Vereinsgelände, sondern auch die Teilnahme an unseren vereinsinternen Veranstaltungen. Für weitere Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen und zur Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gebührenkatalog für Vereinsmitglieder: Jugendliche (bis 18 Jahre): -Einzelkurs: 20 € -eintägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 40 € -Zweitägiger Kurs im Wildnislager+ Übernachtung: 80 € Erwachsene: -Einzelkurs: 40 € -Eintägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 60 € -Zweitägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 120 € Familien (bis zu 5 Personen): -Einzelkurs: 70 € -Eintägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 140 € -Zweitägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 280 € Senioren (ab 65 Jahren): -Einzelkurs: 20 € -eintägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 40 € -Zweitägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 80 € Unsere Mitgliedsbeiträge wurden angepasst, um die Qualität unserer Kurse und Aktivitäten weiterhin zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft im Verein erforderlich ist, um an den Kursen teilnehmen zu können. Für weitere Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen und zur Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gebührenkatalog für Nicht-Mitglieder: Jugendliche (bis 18 Jahre): -Einzelkurs: 40 € -eintägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 80 € -zweitägiger Kurs im Wildnislager+ Übernachtung: 150 € Erwachsene: -Einzelkurs: 80 € -Eintägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 120 € -Zweitägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 230 € Familien (bis zu 5 Personen): -Einzelkurs: 150 € -Eintägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 250 € -Zweitägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 450 € Senioren (ab 65 Jahren): -Einzelkurs: 40 € -eintägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 80 € -Zweitägiger Kurs im Wildnislager + Übernachtung: 150 € Für Nicht-Mitglieder gelten andere Preise. Bitte beachten Sie, dass eine Mitgliedschaft im Verein die Möglichkeit bietet, von vergünstigten Preisen zu profitieren. Für weitere Informationen zu den einzelnen Kursen und zur Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Teambuildingkurs (4 Stunden 80 € p.P.) -individuelle Inhaltsgestaltung Ab 10 Personen Firmenevents (4-6 Stunden 100 € p.P.) -individuelle Inhaltsgestaltung ab 10 Personen Junggesellenabschied -Escapegame (150 € p.P.) -Action Junggesellenabschied (150 € p.P) Bereit für die Ehe -Survival Skill Training mit Übernachtung (250 € p.P)
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Kontakt
(708) 948-7090